INFOS - Anleitungen - Adressen

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Wo gilt meine Fahrvergünstigung?




Erkundigen Sie sich anhand der Broschüre hier >> [2’667 KB]

(Stand: 01. Juni 2022)

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Neu: Fahrvergünstigungs-Tickets als App


Fahrvergünstigte Tickets können ab sofort auch digital erworben werden. Die DB AG hat hierfür die App „DB MobiDig“ ..... mehr hier >> [237 KB]

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Bedienungsanleitung pers. Fahrvergünstigungen

Hier finden Sie eine ausführliche Bedienungsanleitung mit Eingabemasken für den Bezug von TagesTicket M Fern und RegioTicket M an den derzeitigen DB-Automaten.

Natürlich können Sie die Anleitung auch ausdrucken!

Bedienungsanleitung für TagesTicket M Fern und RegioTicket M [1’749 KB]

(Stand: 15.12.2019)

Bedienungsanleitung für Super Sparpreis

Hier finden Sie eine ausführliche Bedienungsanleitung mit Eingabemasken für den Bezug von Super Sparpreis DB-PEP

Natürlich können Sie die Anleitung auch ausdrucken!

Bedienungsanleitung für den Bezug von Super Sparpreis DB-PEP [1’535 KB]

(Stand: 15.12.2019)

Was ist ein Super Sparpreis DB-PEP?

Dieses Angebot gibt es auch weiterhin im 2022 anstelle des bisherigen Angebots "DB-Friends" im innerdeutschen Verkehr und Europaweit

Mehr erfahren Sie hier >>

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PROGRAMM + HANDBUCH ZU DB-ENTFERNUNGSRECHNER

Installation

- Die Datei (Entfernungsrechner.zip) herunterladen. Dazu den Befehl "speichern unter..." bzw. "Auf Diskette/Festplatte speichern" ausführen.
- Das Zip-Archiv anschließend wieder entpacken.
- Im neuen Ordner "Entfernungsrechner" die Datei "PFFEB.exe" doppelt anklicken.
Programm (neu ab 2.2.2018): Entfernungsrechner [6’849 KB]

Das Benutzerhandbuch hier >> [1’966 KB]

Die Entfernungs-Hotline: +49 30/297 36234

bzw. schriftlich an:
DB Vertrieb GmbH P.DHV (J)
Koppenstraße 3
10243 Berlin

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BROSCHÜRE: BAHN FÜR "BAHNER"

Eine farbige Broschüre für Eisenbahner mit allen Möglichkeiten von Bahnfahrten in Deutschland ......
..... lesen Sie hier weiter >> [5’639 KB]

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Sozial- u. Nebenleistungen für DB-Mitarbeiter






Klicken Sie zum Lesen der interessanten Broschüre hier >> [4’375 KB]

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Freifahrt-Regelung im Kanton Schaffhausen

Streckenabschnitt: Schaffhausen - Erzingen:
Die SBB GmbH betreibt seit 15.11.2013 im Nahverkehr diese Strecke mit ihren Thurbo-Zügen.
Streckenabschnitt: Schaffhausen - Singen Htw.
Die SBB GmbH betreibt diese Strecke seit dem 11.12.2022 im Nahverkehr mit dem Namen "rhyhas"

Die SBB GmbH ist Mitglied der Fahrvergünstigungsgemeinschaft deutscher Eisenbahnen (FDE).

In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten:

  • TagesTicket M Fern F
  • TagesTicket M Fern F (mit freiwilliger Zuzahlung)
  • DB Job-Ticket M
  • Familienheimfahrkarten
  • persönliche NetzCard im Zusammenhang mit der NE-Zusatzfahrkarte nur für Privatreisen)
  • SchülerTicket M (sofern dies besonders vereinbart ist)
  • RegioTicket M 50 H/R (Diese Zusage wurde von der SBB GmbH, Fr. Jasmin Pfaff, am 06.04.2023 per E-Mail bestätigt!)


In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten NICHT:

  • persönliche NetzCard ohne die NE-Zusatzfahrkarte
  • übertragbare NetzCard, TeilnetzCard
  • Firmenreisefahrscheine
  • TagesTicket M Fern (mit Zuzahlung)

HINWEIS: Auch die sonst allgemein in BaWü zugelassene kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist zwischen Schaffhausen und Erzingen nicht gestattet, siehe auch die Beschränkungen hier >>

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FAHRVERGÜNSTIGUNGEN/FREIFAHRTEN



Grundsätzliches zur Fahrvergünstigung
Den Fahrvergünstigungsregelungen liegt der Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag sowie der JobTicket Tarifvertrag zu Grunde. Damit haben sie den gleichen Stellenwert wie andere Tarifverträge auch. Weiter spielen bei den Fahrvergünstigungsregelungen steuerrechtliche Vorschriften eine bedeutende Rolle.

Die nachstehenden Informationen stammen von der DB AG bzw. dem BEV und sind im Original wiedergegeben.

Da sich Euro-Beträge, Rufnummern, Anschriften sowie die FDE-Liste laufend ändern können, kann keine Gewähr zu den Angaben gegeben werden. (Für Hinweise bezüglich Änderungen sind wir dankbar)

Sehr interessant für Eisenbahner:
Der DB Reisemarkt ist ein exklusives Internetportal nur für Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre der DB AG. Hier findet man
allerlei Interessantes zum Thema Fahrvergünstigung (Sperrlisten, Bestellung von Fahrkarten, FDE-Bahnen usw.), Reisen, Einkaufsvorteile und mehr.
Sie müssen sich einloggen mit db + exklusiv!


Beamte:

Bundeseisenbahnvermögen
Senioren-FAST
Steglitzer Damm 117
12169 Berlin

Tel.: +49 30-77029383 und 385

Mo – Fr 9.00 – 11.30 Uhr

E-Mail: fip(at)bev.bund.de
  Rentner-FAST

Rentner und Vorruheständler werden in allen Fragen bzgl. Fahrvergünstigungsangelegenheiten durch die Rentner-FAST in Berlin beraten:

Deutsche Bahn AG
Fahrvergünstigung
Postfach 40671
10063 Berlin

Tel.: +49 30 - 29763444

E-Mail: db.rentner.fast(at)deutschebahn.com
  Kontakt Tarifkräfte und Rentner

Deutsche Bahn AG
DB Personalservice
Fahrvergünstigungen
Postfach 12 01 43
01002 Dresden

oder telefonisch: +49 69 265 1083

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KVB KRANKENVERSORGUNG DER BUNDESBAHNBEAMTEN

- bei einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt entfallen nach Schweizer Recht kantonale Zahlungen bei Spitalbehandlungen in einem fremden Kanton. Wenn der kantonale Zuschuss entfällt, erstattet die KVB für die Spitalbehandlung nicht die Mehraufwendungen. Behandlungen in Spezialkliniken, die nicht z.B. in Schaffhausen durchgeführt werden können, sind ausgenommen!

- Alle Erstattungsanträge müssen immer nach Wuppertal gesandt werden! (Adresse: Bezirksleitung der KVB, 42099 Wuppertal (Deutschland)
- Die eingereichten Rechnungen/Quittungen werden nicht mehr retourniert: also Fotokopien erstellen und diese mit dem Antrag einreichen!
- Keine Büroklammern, Heftklammern usw. verwenden!
- HINWEIS 1: KVB-Erstattungsanträge können direkt über den PC ausgefüllt, gedruckt und abgespeichert werden; dazu müssen Sie sich bei der KVB einloggen mit Ihrer Mitglieds-Nr. sowie einem von Ihnen ausgewählten Passwort und den Erstattungsantrag als PDF-Datei herunterladen. Dann können Sie den Vordruck per PC ausfüllen, speichern und drucken.
- HINWEIS 2: Mit der "KVB ServiceApp" können Sie als Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten mobil Erstattungsanträge und sonstige Dokumente an die Krankenversorgung und Pflegeversicherung senden. Dies können Schreiben und Mitteilungen an die KVB sein, aber auch andere Unterlagen, die Sie der KVB im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zukommen lassen wollen. Lesen Sie eine Anleitung hier >> [920 KB]

- Telefonische Anfragen wegen Spitalaufenthalt, Erstattungen usw. sind weiter die Bezirksleitungen, in unserem Fall "Karlsruhe" zuständig! (Tel: +49 721 8243444)

- Kosten für Krankheit (KVB) und Pflegekosten (PV) müssen immer getrennt eingereicht werden, also 2 Anträge ausfüllen!

- ACHTUNG: Dauerrezepte, die Ärzte wie üblich in der Schweiz verschreiben, werden von der KVB nur mit maximall 2 Packungen anerkannt. Danach muss der Arzt wieder konsultiert werden!

Spitalaufenthalt "Frankenempfänger"

Kostengutabsprache für Frankenempfänger bei Spitälern in der Schweiz.

Die meisten Frankenempfänger haben ihren Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Schaffhausen.
Zu den meisten Krankenhäusern dieser Kantone unterhält die KVB Geschäftsbeziehungen.
Hier findet im Regelfall die Kostengutsprache zeitnah statt. Ebenfalls suchen unsere Versicherten
das Kantonsspital St. Gallen und das Universitätsspital Zürich regelmäßig auf. Die Überweisung in diese Krankenhäuser beruht auf kantonalen Verträgen. Bei einem geplanten Krankenhaus-aufenthalt erfolgt die Kostengutsprache im Vorfeld. Falls unsere Versicherten die notwendigen Angaben machen bzw. in der stationären Aufnahme / Krankenhausverwaltung sachkundiges Personal angesprochen wird, findet die Kostengut-Sprache und Direktabrechnung im Hintergrund statt. So ist eine Depotleistung nicht nötig.
Bei ungeplanten Krankenhausaufenthalten kann diese Verfahrensweise nicht immer gewährleistet werden.

Kommt es zu Krankenhausaufenthalten in anderen Kantonen ist die KVB als Kranken-versicherungsunternehmen im Regelfall nicht bekannt und unsere Versicherten werden wie Selbstzahler behandelt.
Eine Depotleistung wird nur vermieden, wenn die Versicherten mit der KVB Kontakt aufnehmen oder das aufnehmende Krankenhaus die KVB direkt kontaktiert. Die KVB erteilt dann unverzüglich eine Kostengutsprache. So wird in den meisten Fällen eine Vorschussleistung vermieden.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Bearbeitung von stationären Kostengutsprachen stehen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung:

Herrn Harald Wessinger, E-Mail: harald.wessinger@kvb.bund.de
Tel.: +49 721 8243 103

Frau Andrea Bürckel-Licht, E-Mail: andrea.buerckel-licht@kvb.bund.de
Tel.; +49 721 8243 157

oder allgemein E-Mail: auskunft.karlsruhe@kvb.bund.de

(Info: SEV+KVB vom 20.4.2023)

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Fragen zur Pflegeversicherung

Haben Sie Fragen zur Pflegeversicherung?
Wo bekomme ich kompetente Beratung?

Eine kostenlose Beratungsstelle als Flyer finden Sie hier >> [214 KB]
Unter der Telefon-Nr. 0049 800 101 88 00 aus der Schweiz können Sie bei COMPASS eine Gratisberatung anfordern!

"Das können Antragsteller tun, damit die Pflegebegutachtung zu ihren Gunsten ausfällt" herunter laden hier >> [55 KB]

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie unter www.pflege.de

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Thema: Neuer Reisepass

Neu kann ein Reisepass neben Bern auch in Basel und Zürich beim zuständigen Honorkonsul beantragt werden. Allerdings werden Mehrkosten von Fr. 50.- erhoben. Ausserdem müssen Sie je eine Kopie von den geforderten Dokumenten mitbringen!
Öffnungszeiten erfahren Sie
hier >>
- Merkblatt zum Antrag biometrischer Pass [94 KB]
- Deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln
- E-Passantrag [127 KB]
- Wohnortänderung [96 KB]
- Passbildschablone [403 KB]
- Passbildmuster [2’199 KB]

Personalausweis-Antrag im Grenzraum
- Rechtsgrundlage
- Jetziger Zustand [11 KB]

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Thema: Deutsche Rentenversicherung

Online Rentenbezugsbescheinigung - Vorgehen - : klickern Sie auf den nachstehenden Link.
Den Punkt Rentenbezugsmitteilung (Pos. 6) ankreuzen und das Formular ausfüllen.
Punkt Zeitraum braucht nicht ausgefüllt werden, wenn die Bescheinigung für das ganze Jahr gelten soll.
Für die Jahresbescheinigung ist unter Punkt Kalenderjahr das Jahr einzutragen.
Versicherungs-Nummer ohne Abstände eingeben. z.B. 54260268G508 (12-stellig)
- Anforderung der Rentenbezugsbescheinigung pro Jahr für Steuerzwecke

- Die Soziale Einheit (Ost und West) in Sachen Renten werden bis im Jahr 2025 verwirklicht, mehr dazu
hier >> [113 KB]
(Anmerkung: Die DB AG zahlt seit September 2006 gleichen Lohn in Ost und West.)

Termine für Beratung Rentenzusatzversicherung in Freiburg für das 1.Halbjahr 2018 finden Sie hier >> [33 KB]

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Thema: Todesfall

Patientenverfügung (für Mitglieder der Ortsstelle Basel)
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Hier erfahren Sie näheres
- Hier laden Sie die Patientenverfügung herunter

Verlust der Urteilsfähigkeit
- Der Vorsorgeauftrag [160 KB] (Artikel aus der BAZ vom 1.2.2017)

Wenn ein Sterbefall eintritt ...
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Hier erfahren Sie, was zu machen ist [163 KB]

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Thema: STIFTUNGSFAMILIE BSW & EWH

Merkblatt für STIFTUNGSFAMILIE-Senioren/innen
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wichtige Adressen [41 KB]
- Telefonverzeichnis und Arbeitsverteilungsplan der Servicebüros Karlsruhe und Stuttgart [39 KB]
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen - Witwengeld - Renten in der Beamtenversorgung [67 KB]


Bezuschusste STIFTUNGSFAMILIE-Urlaubsprogramme 2017
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Flyer [1’276 KB]

Vortragsreihe "Familie" 2017 in Zusammenarbeit mit der BKK und STIFTUNGSFAMILIE BSW & EWH
- Flyer [2’804 KB]

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Pressemitteilungen im Raum Basel/SH

Interessante Zeitungsartikel über den Basel Bad Bf
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Das Böse aus dem Boden .... (Mozaikzeitung vom 8.12.2016) [84 KB]
-
Betrachtungen über den Basler Bad Bf .... (Mozaikzeitung vom 9.12.2016) [176 KB]

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